Fachberatung Pflegestellen auf Grundlage von § 37 SGB VIII
Wer?
Alle Pflegeeltern haben Anspruch auf Fachberatung. Die Fachberatung unterstützt die Pflegefamilie zu allen Themen der Pflegeelternschaft. Die Fachberatung wird im Regelfall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Pflegekindes eingerichtet.
Was?
- Beratung zum Umgangsrecht
- Auseinandersetzung mit der Thematik Nähe und Distanz der Pflegefamilie zur Herkunftsfamilie
- Besonderheiten in der Entwicklung und Auffälligkeiten des Pflegekindes
- Stärkung des Familienlebens mit einem Pflegekind
- Beratung bei der Auseinandersetzung zu rechtlichen Themen wie Pflegschaft / Vormundschaft