Fachberatung Pflegestellen

Fachberatung Pflegestellen auf Grundlage von § 37 SGB VIII

Wer?

Alle Pflegeeltern haben Anspruch auf Fachberatung. Die Fachberatung unterstützt die Pflegefamilie zu allen Themen der Pflegeelternschaft. Die Fachberatung wird im Regelfall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Pflegekindes eingerichtet.

Was?

  • Beratung zum Umgangsrecht
  • Auseinandersetzung mit der Thematik Nähe und Distanz der Pflegefamilie zur Herkunftsfamilie
  • Besonderheiten in der Entwicklung und Auffälligkeiten des Pflegekindes
  • Stärkung des Familienlebens mit einem Pflegekind
  • Beratung bei der Auseinandersetzung zu rechtlichen Themen wie Pflegschaft / Vormundschaft

Darum Nordstern!

  • Vers. Hilfeformen im gleichen Träger
  • Langfristige Sicherstellung der Beratung
  • Kompetenzbezogene Besetzung
  • Themenspezifische Zuordnung der Fachkräfte
  • Langjährige Beratungsbeziehung
  • Lotsen in behördlichen Angelegenheiten
  • Zubuchbares Fachpersonal innerhalb des Trägers
  • Entwicklung eines Rollenverständnisses der einzelnen beteiligten Personen
  • Herkunftssensible Arbeit mit den Pflegestellen
  • Arbeit auf der Metaebene (in Abgrenzung zur SPFH)
  • Umfassende Beratung in Bereichen der Pflegefamilien

Kontakt

Bei Interesse an unserer Fachberatung für Pflegestellen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf:

 +49 4131 99246 40
 moin@nordstern-jugendhilfe.de