Traumapädagogische Erziehungsbeistandschaft auf Grundlage von § 30 SGB VIII
Wer?
- Jugendliche und junge Volljährige (ca. 12–21 Jahre) mit belastenden oder traumatischen Erfahrungen sowie psychischen Belastungen
- Jugendliche vor, während oder nach einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung
- Junge Menschen in Herkunfts-, Pflege- und Adoptivfamilien
Was?
- Aufbau einer positiven, verlässlichen und tragfähigen Beziehung
- Traumapädagogische Begleitung und Stabilisierung
- Förderung von Selbstwirksamkeit und emotionaler Stabilität
- Stärkung persönlicher Ressourcen
- Entwicklung neuer Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten für den Alltag
- Individuelle Begleitung auf dem persönlichen Weg des jungen Menschen
- Enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und beteiligten Fachstellen
- Kontinuierliche Abstimmung mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) und behandelnden Therapeut*innen
- Übertragung fachlicher und therapeutischer Empfehlungen in den familiären und pädagogischen Alltag
- Unterstützung von Eltern und Bezugspersonen beim Verstehen und Umsetzen fachlicher Empfehlungen
- Verbindende Schnittstelle zwischen jungem Menschen, Erziehungsberechtigten, Jugendamt, KJPP, Therapeut*innen und weiteren Fachstellen
- Tiergestützte Pädagogik mit Hund