Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft, auf Grundlage von § 30 SGB VIII

  • Unterstützung im Schul- und Lebensalltag junger Menschen
  • Aufarbeiten von Entwicklungsdefiziten
  • Steigerung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten und Förderung der Selbstständigkeit

Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten. Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.

Das Kind/der Jugendliche wird als Einzelperson wahrgenommen, ernst genommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend behandelt.
Erziehungsbeistände sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die über eine längere Zeit Kinder oder Jugendliche (0 bis noch nicht 18 Jahre) begleiten, die ohne diese individuelle persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurecht kommen würden. Junge Menschen, die durch Problemlagen der Eltern und/oder familiäre Konflikte belastet sind oder die Erziehungskompetenz der Eltern/ Personensorgeberechtigten beeinträchtigt sind.

Vorrangige Aufgaben sind

  • Hilfe zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen
  • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie
  • Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales Verhalten) des jungen Menschen
  • Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen
  • Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen
  • Strafrechtliche Auffälligkeiten