Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft auf Grundlage von § 30 SGB VIII

Wer?

Kinder ab ca. 6 Jahre, Jugendliche, junge Erwachsene

Was?

  • Aufbau einer positiven und belastbaren Beziehung
  • Ergänzung und Unterstützung der familiären Erziehung
  • Freizeitpädagogische Arbeit
  • Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben
  • Hilfe beim Umgang mit Behörden und weiteren Institutionen (z.B.: Schule, Arbeitgeber, Ärzte ...)
  • Aufbau von Selbstvertrauen (z.B. Förderung oder Findung von Talenten, Anbindung Sportverein ...)
  • Aufbau stabiler positiver sozialer Kontakte

Darum Nordstern!

  • Individuelle Angebote
  • Vielfältige und gute Ausstattung
  • Erlebnis- und Naturpädagogik
  • Garten
  • Hohe Mobilität
  • Vielfältigste Sportangebote
  • Kulturelle Teilhabe
  • Altersangemessene Förderung
  • Küche und Ernährung
  • Jahreskarten für Freibad Alt Garge, Eisstadion Adendorf
  • Ferienaktionen
  • Fachpersonal mit Zusatzqualifikationen

Kontakt

Bei Interesse an unserer Erziehungsbeistandschaft nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf:

 +49 4131 99246 40
 moin@nordstern-jugendhilfe.de