Erziehungsbeistandschaft auf Grundlage von § 30 SGB VIII
Wer?
Kinder ab ca. 6 Jahre, Jugendliche, junge Erwachsene
Was?
- Aufbau einer positiven und belastbaren Beziehung
- Ergänzung und Unterstützung der familiären Erziehung
- Freizeitpädagogische Arbeit
- Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben
- Hilfe beim Umgang mit Behörden und weiteren Institutionen (z.B.: Schule, Arbeitgeber, Ärzte …)
- Aufbau von Selbstvertrauen (z.B. Förderung oder Findung von Talenten, Anbindung Sportverein …)
- Aufbau stabiler positiver sozialer Kontakte