Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang auf Grundlage von § 18 SGB VIII

Wer?

Begleitete Umgänge werden grundsätzlich zwischen "begleitet" und "gesichert" unterschieden. Es soll das Recht des Kindes auf Umgang umgesetzt werden.

In einem begleiteten Umgang haben Kinder die Möglichkeit, einzelne oder beide Elternteile in einem klar definierten zeitlichen Rahmen zu sehen. Bei unserem Träger können begleitete Umgänge in den Trägerräumlichkeiten stattfinden.

Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, sich beispielsweise im Schwimmbad, Kurpark, Wald, elterlicher Wohnung zu treffen.

Ein gesicherter Umgang wird über das Familiengericht festgelegt. In gesicherten Umgängen ist die begleitende Fachkraft durchgängig im Raum des Umgangs anwesend.

Was?

  • Erhalten einer Beziehungsgrundlage zwischen Kindern und Eltern
  • Eine schöne Zeit für Kinder und Eltern

Darum Nordstern!

  • Trägereigene und voll ausgestattete Wohnung und Räumlichkeiten inklusive Küchennutzung in Hansestadt und LK
  • Verschiedene Standorte
  • Kreative und flexible Gestaltung der Rahmenbedingungen
  • Altersübergreifende Ausstattung
  • Optional gesicherte Umgänge, auch im Tandem möglich
  • Intensive systemische Arbeit mit allen Beteiligten
  • Kreative Entwicklung von Übergabesituationen insbesondere bei hochstrittigen Eltern
  • Transparente Arbeitshaltung
  • Kooperation mit Verfahrensbeiständen und dem zuständigen Familiengericht
  • Familienaktionen im Außen
  • Hohe Mobilität
  • Kooperation und Organisation (JA-KE-PS)
  • Kommunikation mit FB
  • Feedbackgespräche

Kontakt

Bei Interesse an unserem begleiteten Umgang nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf:

 +49 4131 99246 40
 moin@nordstern-jugendhilfe.de